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Re:AW: Universitätskliniken als Anstalten des öffentlichen Rechts



Liebe Frau Boeckh,

vielleicht sind unsere Statistik-Zahlen des letzten Jahres hilfreich:

Datenbankrecherchen und sonstige Internetabfragen:
14.395

Sonstige Anfragen i.d.Bibliothek (einschl. Besucher, Telefonauskünsfte
u.ä.):38.822

Entleihungen:
43.307

Fernleihen, Subito, Kopien-Austausch der Bibliotheken untereinander:
6.038


Bestand: .ca 80.00 Medien

Zeitschriften-Abonnements: 600

Das Klinikum Stuttgart ist ein sog. "städtischer Eigenbetrieb" mit ca 2.500
Betten. Da die Universität Stuttgart keine medizinische Fakultät hat besteht
auch keine Verbindung dorthin. Wir sind lediglich akademische
Lehrkrankenhäuser der Universität Tübingen.
Die Bibliotheken dienen also selbstverständlich "nur" der
Patientenversorgung - inwieweit dies aber von den Kassen übernommen wird,
entzieht sich meiner Kenntnis.
Übrigens: wir versorgen natürlich alle Bereiche mit der nötigen
Fachliteratur, also auch das Management, die Technik, die Schulen etc.

Wie kann eine Klinik-GmbH behaupten, daß sie "so etwas nicht braucht"? Das
hieße doch, daß innerhalb kürzester Zeit Qualität und Wissens-Standard auf
Dritte-Welt-Niveau absinken würde.- Sind die leitenden Ärzte, PDL und andere
wichtige Funktionsträger nicht in der Lage dies ihren Managern klar zu
machen? 
Ich wünsche Ihnen viele kompetente, streitbare und mutige Helfer innerhalb
Ihres Hauses!!!					      

Mit freundlichen Grüßen
S.Frank
Klinikum Stuttgart
Katharinenhospital / Bibliothek
Tel. 0711-278-2830